Erklärung zur Verschiebung der Schulpflicht für Kinder im Einschulungskorridor

Produktnummer: 4060
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Produktinformationen "Erklärung zur Verschiebung der Schulpflicht für Kinder im Einschulungskorridor"
Erklärung zum Beginn der Schulpflicht für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden. Die Kinder nehmen an der Gesundheitsuntersuchung und am Anmeldeverfahren teil. Die Schulen stehen den Erziehungsberechtigten mit Beratung und Empfehlung zum Zeitpunkt des besten Termins für die Einschulung zur Seite, auch eine Beratung durch andere Stellen wie z.B. den Kindergarten ist möglich. Danach entscheiden die Eltern frei, ob ihr Kind im kommenden Schuljahr oder erst ein Schuljahr später schulpflichtig werden soll. Diese Entscheidung muss der Schule schriftlich spätestens bis zum 3. Mai vorliegen. Selbstdurchschreibe-Satz 2-fach