Die Auslieferung der neuen Auflage erfolgt zwischen Anfang und Mitte September
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Diese Ausgabe enthält im ersten Teil das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) mit einem Teilkommentar. Dieser betrifft die vor den Verwaltungsgerichten wichtigen Abschnitte IV–IX und XIV des 2. Teils mit den Themenbereichen
- Schulpflicht (Art. 35–44),
- Inhalte des Unterrichts (Art. 45–48),
- Grundsätze des Schulbetriebs (Art. 49–55),
- Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler (Art. 56),
- Schulleitung, Lehrerkonferenz, Lehrkräfte und sonstiges Personal (Art. 57–61),
- Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62–73),
- Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen (Art. 86–88a).
Hinzu kommen noch Erläuterungen zum Teil 6 (Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten, Art. 118 f.) sowie zu den Art. 30a (Zusammenarbeit von Schulen, kooperatives Lernen) und 30b (Inklusive Schule). Ferner werden die Art. 19 – 24 sowie 33 zu den Förderschulen und Schulen für Kranke erklärt. Die Verfasserin der Kommentare, Frau Dr. Friederike Schenk, war bis Februar 2021 Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht München und mit zahlreichen schulrechtlichen Fällen betraut.
Der zweite Teil umfasst die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO). Neugefasste Bestimmungen sind jeweils durch einen Balken am Rand gekennzeichnet. Die BaySchO ist zur besseren Unterscheidbarkeit auf gelbem Papier gedruckt. Mit ausführlichem Stichwortverzeichnis.
Schulart: | Berufliche Oberschule BOS, Berufliche Oberschule FOS, Berufsfachschule, Berufsschule, Fachakademie, Fachschule, Förderzentrum, Grundschule, Gymnasium, Mittelschule, Realschule, Wirtschafsschule |
---|